Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Heidenbrunnen

Bereits in Urkunden des 12. Jahrhunderts ist von einem “Gerichtsbrunnen”, auch “Gerichtswasser” genannt die Rede. Und noch 1709 spricht die bischöfliche Fortsbeschreibung von einem “geweuchten prunn”, welcher nach seiner Lage mit dem sogenannten “Römerbrun” unterhalb St. Peter identisch ist.
Die Erinnerung an die Segnung dieses Wassers währte demnach Jahrhunderte lang.
Der Vollzug des Gottesurteiles, der Kaltwasserprobe, war ein Mittel der Wahrheitsfindung, besonders dann, wenn diese auf anderem Wege nicht möglich war. Der Gurker Gerichtsbrunnen stellt nach seiner Lage, als auch durch seine Verwendung, eine besondere Form eines Rechtsdenkmales mittelalterlicher Altertumskunde in Österreich dar.