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Förderung Urlaub für pflegende Angehörige des Landes Kärnten

In der Anlage dürfen wir Ihnen die Informationen für die Förderung eines Urlaubes für pflegende
Angehörige übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung zum Ansprechen der Förderung ein Beratungsgespräch über
Angebote und Leistungen für die häusliche Pflege durch das GPS, die PNV oder
das Dorfservice ist. Siehe dazu Punkt 5 im Antrag bzw. Punkt 4 der Richtlinien.

Damit soll sichergestellt werden, dass pflegende/betreuende Angehörige bestmöglich in ihrer
Betreuungs- und Pflegesituation begleitet werden.

Anhänge