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Urlaub für pflegende Angehörige

Im Jahr 2025 können nur Anträge berücksichtigt werden, die in den Jahren 2023
oder 2024 wegen Ausschöpfung des Kontingents abgelehnt werden mussten.

Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n
Verwandte/n zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses
Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration zu ermöglichen und
Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen anzubieten. Die
Unterbringung und Verköstigung auf Vollpension-Basis der pflegenden Angehörigen erfolgt zu
diesem Zweck in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung.

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